Wir vertreten Sie kompetent, zuverlässig und schnell in Angelegenheiten des Familienrechts, um Ihre berechtigten Ansprüche effizient außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich durchzusetzen.
- Ehescheidungsverfahren, auch mit Auslandsberührung
- Regelung der elterlichen Sorge
- Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern bzw. der Großeltern mit ihren Enkeln
- Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Ehepartner untereinander aufgrund Trennung/Ehescheidung
- Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Kinder gegenüber ihren Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern
- Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung/Ehescheidung
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften/Lebenspartnerschaften