Familienrecht

Wir vertreten Sie kompetent, zuverlässig und schnell in Angelegenheiten des Familienrechts, um Ihre berechtigten Ansprüche effizient außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich durchzusetzen.

  • Ehescheidungsverfahren, auch mit Auslandsberührung
  • Regelung der elterlichen Sorge
  • Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern bzw. der Großeltern mit ihren Enkeln
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Ehepartner untereinander aufgrund Trennung/Ehescheidung
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Kinder gegenüber ihren Eltern bzw. Eltern gegenüber ihren Kindern
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung/Ehescheidung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften/Lebenspartnerschaften

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!